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Inwieweit entsprechen die Kriterien des Regionalsiegels
den Greenpeace- Anforderungen
für eine ökologischen Ansprüchen genügende
Fischwirtschaft?
Fragen und Antworten
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Von allen Umweltorganisationen
hat Greenpeace den am weitesten gehenden Forderungskatalog zum
Schutz der Meeresumwelt aufgestellt. Angesichts der bedrohlichen
Situation des Zustandes der Meere und der Fischbestände müssen
alle Aktivitäten daran gemessen werden, ob und inwieweit sie
solchen Ansprüchen genügen können. |
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Greenpeace- Kritik an der
gegenwärtigen Form der MSC-Zertifizierung |
Wie würde den
Greenpeace-Forderungen durch ein Regionalzertifikat nach den
Prinzipien freiwilliger Selbstkontrolle entsprochen? |
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1. zu wenig Transparenz und Effektivität der Steuerung
(Mängel in der demokratischen Struktur, zu geringe Repräsentanz
v. Interessenvertretungen |
Höhere Transparenz, weil
regionale Fischerei direkt unter den Augen der Öffentlichkeit
erfolgt. Die Strukturen sollen vollständig demokratisiert
werden.
Für unterschiedliche
Interessenvertretungen besteht grundsätzlich die Möglichkeit zur
Mitwirkung (auch Mitgliedschaft). |
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2. zu niedrige inhaltliche Anforderungen und
Qualitätsansprüche
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Das Paraphieren hoher inhaltlicher
Anforderungen ist auch für ein Regionalzertifikat schwierig, da
der Anforderungskatalog durch Mitwirkende, deren wirtschaftliche
Existenz unmittelbar betroffen ist, in demokratischer
Weise erstellt werden muss. Die Regionalität bietet jedoch
auch den Vorteil, dass das von der Glaubwürdigkeit des Vorhabens
abhängige Kaufverhalten der Kunden und die Tatsache, das die
Handlungsweise der Fischer praktisch erlebbar ist,
zunehmend dazu zwingen wird, den Kriterienkatalog zu
konkretisieren. Unter Umständen zu erzielende höheren Preise
erweitern den Handlungsspielraum für Investitionen in
ökologische Vorhaben. |
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3. Zertifizierungsprogramm
ungenügend an
Größe,
Art,
Ausmaß, Lage oder
Intensität einer
Fischerei angepasst. |
Durch die
Regionalisierung kann eine gute Anpassung gewährleistet werden |
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4. Verletzung
des
Vorsorgeprinzips durch
zu
frühzeitige Vergabe
des Siegels bereits
nach Beschluss erster
Standards und eines
Aktionsplanes)
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Auch bei der Einführung eines
Regionalsiegels wird eine Vergabe bereits in der
Einführungsphase nicht vermeidbar sein, weil allein die
Bereitschaftserklärung zur konstruktiven Mitwirkung für die
betroffenen Fischer bereits ein recht weit gehender Schritt ist. |
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5.
inhaltlich zu stark auf
kommerzielle
Interessen, zu wenig
auf
Produzentenebene
ausgerichtet.
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Die Regionalzertifizierung
zielt vorrangig auf die Unterstützung der Produzentenebene,
benötigt aber Rückhalt durch die Vermarktungsstrukturen und vor
allem durch günstige politische Rahmenbedingungen.
(Förderstrukturen, Existenzsicherung bei notwendig werdendem
zeitweiligem Fangverzicht u. a.) |
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Greenpeace Forderungen für
ein ökologisches Fischereimanagement: |
Anmerkung:
Eine Fischerei nach
ökologischen Gesichtspunkten hat nur Chancen, wenn sie in einem
deutlich abgrenzbaren Ökosystem erfolgt, in dem kein
Konkurrenzdruck durch Industrie- oder illegale Fischerei und
nichtökologische Fischereimethoden zu befürchten ist. |
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Die Fischerei
1. darf den Charakter des
Ökosystems nicht
nachhaltig stören und
die
natürliche Größe und
Struktur der Fisch-
bestände nicht
wesentlich ändern,
2. darf die
Fähigkeit einer
Art nicht beeinträchtigen,
sich Umweltver-
änderungen anzu-
passen,
3. darf
weder eine Art,
noch einen Bestand
gefährden, noch die
Erholung bedrohter
Bestände verhindern, |
Zu 1, 2 u.
3:
Das könnte
die regionale Kutter- und Küstenfischerei gewährleisten. Sie
arbeitet traditionell mit weitgehend ökosystem-verträglichen
Fangmethoden. Sie ist schon aus wirtschaftlichem Eigeninteresse
an einer Erhaltung bzw. Erholung der Bestände interessiert.
Probleme ergeben sich erst dann, wenn eigenen Fangbeschränkungen
Fangaktivitäten dritter im gleichen Fanggebiet bzw. im
Verbreitungsgebiet (Wanderraum) der Arten gegenüberstehen.
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4. muss in ökologisch
empfindlichen Gebieten
verboten werden, wenn
die biologische Vielfalt,
die Produktion oder
charakteristische
Struktur und Funktion
des Ökosystems
bedroht
ist,
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Das wird z. B. in Laichschonbezirken schon realisiert.
Einseitige Fangbeschränkungen
ohne Ausgleichsleistungen würden die arbeitsaufwendigere
Küstenfischerei jedoch in Existenznot stürzen und die illegale-
und Industriefischerei fördern. Hier ist die Politik gefragt. |
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5. muss auf verschwen-
derische
Praktiken
verzichten,
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Das ist in der Küstenfischerei
kein Problem. Es gibt hier keine Rogen- und Gammelfischerei |
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6. muss Beifang vermei-
den, unvermeidbaren
B.
gesund und lebend
zurücksetzen, wenn nicht
möglich, registrierte
Anlandung und
Verwertung, |
Die Verringerung des Beifanges
ist in der Küstenfischerei Mecklenburg-Vorpommerns ebenfalls ein
ernstes Problem. Sie erfordert intensive Forschungsarbeit
hinsichtlich alternativer Fangmethoden und
Vermeidungsstrategien.
Registrierte Anlandung nicht
überlebensfähigen Beifangs ist erstrebendwert. Dem steht die
derzeitige EU-Rechtspraxis der Rückwurfpflicht entgegen. |
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7. darf weder marine
Lebensräume
oder
Ökosysteme wesentlich
verändern noch die
Erholung gefährdeter
Ökosysteme behindern,
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Das ist zur Zeit in der regionalen
Küstenfischerei kein wesentliches Problem. |
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8. darf
nicht regulierend in
Ökosysteme eingreifen
(keine
Tötung
fischjagender
Tiere,
keine Düngung, keine
Besatzmaßnahmen
durch Freisetzung fremder Arten
oder
Aufzucht heimischer
Arten) |
Aus der Sicht der
Küstenfischerei ist Düngung kein Thema.
Die Sinnhaftigkeit von
Besatzmaßnahmen ist umstritten,
Die Tötung fischjagender Tiere
wird zum Beispiel für den Kormoran sowohl von Fischern als auch
Anglern intensiv eingefordert. Hier ist derzeit keine Annäherung
der Positionen zu erwarten. Die mögliche natürliche
Wiederansiedlung von Robben scheint von der Fischerei akzeptiert
zu werden.
Aus ökologischer Sicht müssten
folgende Fragen diskutiert werden:
Ist ein gestörtes Ökosystem im
Status quo-Zustand in der Lage sich selbst zu regenerieren?
Wenn ja, wäre dann nicht auch
eine Starthilfe gerechtfertigt?
Wenn nein, wäre es nicht
sinnvoll zu hinterfragen, welche Voraussetzungen geschaffen
werden müssen, um die Selbstregeneration zu ermöglichen?
Macht nicht eine
Wiederansiedlung ausgerotteter Arten oder vorübergehene Zucht
zur Zeit überfischter Arten Sinn, wenn gleichzeitig die
Voraussetzungen (z. B. Beseitigung von Querverbauung in
Flussläufen) geschaffen werden, dass die Bestände sich danach
wieder selbst reproduzieren können.
Besatzmaßnahmen ausschließlich
zur Erhöhung der Fangquoten sind unökologisch und stören das
ökologische Gleichgewicht. Außerdem sind sie in der Regel
kostenaufwendiger als eventuell erforderlich werdende
Ausgleichszahlungen für zeitweilige Fangbeschränkungen. |
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9. die
Weiterverarbeitung
und Vermarktung muss
ebenfalls ökologischen
Ansprüchen genügen.
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realisierbar
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