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Inwieweit entsprechen die Kriterien des Regionalsiegels den Greenpeace- Anforderungen

für eine ökologischen Ansprüchen genügende Fischwirtschaft?
Fragen und Antworten

 

 

Von allen Umweltorganisationen hat Greenpeace den am weitesten gehenden Forderungskatalog zum Schutz der Meeresumwelt aufgestellt. Angesichts der bedrohlichen Situation des Zustandes der Meere und der Fischbestände müssen alle Aktivitäten daran gemessen werden, ob und inwieweit sie solchen Ansprüchen genügen können. 

Greenpeace- Kritik an der gegenwärtigen Form der MSC-Zertifizierung

Wie würde den Greenpeace-Forderungen durch ein Regionalzertifikat nach den Prinzipien freiwilliger Selbstkontrolle entsprochen?

1.     zu wenig Transparenz und Effektivität der Steuerung (Mängel in der demokratischen Struktur, zu geringe Repräsentanz  v. Interessenvertretungen

Höhere Transparenz, weil regionale Fischerei direkt unter den Augen der Öffentlichkeit erfolgt. Die Strukturen sollen vollständig demokratisiert werden.

Für unterschiedliche Interessenvertretungen besteht grundsätzlich die Möglichkeit zur Mitwirkung (auch Mitgliedschaft). 

2.     zu niedrige inhaltliche Anforderungen und Qualitätsansprüche

 

Das Paraphieren hoher inhaltlicher  Anforderungen ist auch für ein Regionalzertifikat schwierig, da der Anforderungskatalog durch Mitwirkende, deren wirtschaftliche Existenz unmittelbar betroffen ist, in  demokratischer Weise erstellt werden muss. Die Regionalität bietet jedoch  auch den Vorteil, dass das von der Glaubwürdigkeit des Vorhabens abhängige Kaufverhalten der Kunden und die Tatsache, das die Handlungsweise der Fischer praktisch erlebbar ist,  zunehmend dazu zwingen wird, den Kriterienkatalog zu konkretisieren. Unter Umständen zu erzielende höheren Preise erweitern den Handlungsspielraum für Investitionen in ökologische Vorhaben.

3.   Zertifizierungsprogramm

       ungenügend an Größe,

       Art, Ausmaß, Lage oder

       Intensität einer 

       Fischerei angepasst.

Durch die Regionalisierung kann eine gute Anpassung gewährleistet werden

4.    Verletzung des

        Vorsorgeprinzips durch

        zu frühzeitige Vergabe

        des Siegels bereits

        nach  Beschluss erster

        Standards  und eines

         Aktionsplanes)   

Auch bei der Einführung eines Regionalsiegels wird eine Vergabe bereits in der Einführungsphase nicht vermeidbar sein, weil allein die Bereitschaftserklärung zur konstruktiven Mitwirkung für die betroffenen Fischer bereits ein recht weit gehender Schritt ist.

 5.   inhaltlich zu stark auf

        kommerzielle

        Interessen, zu wenig

        auf Produzentenebene

        ausgerichtet.

Die Regionalzertifizierung zielt vorrangig auf die Unterstützung der Produzentenebene, benötigt aber Rückhalt durch die Vermarktungsstrukturen und vor allem durch günstige politische Rahmenbedingungen. (Förderstrukturen, Existenzsicherung bei notwendig werdendem zeitweiligem Fangverzicht u. a.)

 

Greenpeace Forderungen für ein ökologisches Fischereimanagement: Anmerkung: Eine Fischerei nach ökologischen Gesichtspunkten hat nur Chancen, wenn sie in einem deutlich abgrenzbaren Ökosystem erfolgt, in dem kein Konkurrenzdruck durch Industrie- oder illegale Fischerei und nichtökologische Fischereimethoden zu befürchten ist.

Die Fischerei

1.  darf den Charakter des

     Ökosystems nicht

     nachhaltig stören und

     die natürliche Größe und

     Struktur der   Fisch-

     bestände nicht

     wesentlich ändern,

2.  darf die Fähigkeit einer

      Art nicht beeinträchtigen,

      sich Umweltver-

      änderungen anzu-

      passen,

3.  darf weder eine Art,

      noch einen Bestand

      gefährden, noch die

      Erholung bedrohter

      Bestände verhindern,

 

Zu 1, 2 u. 3:

Das könnte die regionale Kutter- und Küstenfischerei gewährleisten. Sie arbeitet traditionell mit weitgehend ökosystem-verträglichen Fangmethoden. Sie ist schon aus wirtschaftlichem Eigeninteresse an einer Erhaltung bzw. Erholung der Bestände interessiert. Probleme ergeben sich erst dann, wenn eigenen Fangbeschränkungen Fangaktivitäten dritter im gleichen Fanggebiet bzw. im Verbreitungsgebiet (Wanderraum) der Arten gegenüberstehen.

4.  muss in ökologisch

      empfindlichen Gebieten

      verboten werden, wenn

      die biologische Vielfalt,

      die Produktion oder

      charakteristische

      Struktur und Funktion

      des Ökosystems

      bedroht ist,

Das wird z. B. in  Laichschonbezirken schon realisiert.

Einseitige Fangbeschränkungen ohne Ausgleichsleistungen würden die arbeitsaufwendigere Küstenfischerei jedoch in Existenznot stürzen und die illegale- und Industriefischerei fördern. Hier ist die Politik gefragt.

5.   muss auf verschwen-

      derische Praktiken

       verzichten,

Das ist in der Küstenfischerei kein Problem. Es gibt hier keine Rogen- und Gammelfischerei

6.   muss Beifang vermei- 

      den, unvermeidbaren B.

      gesund und lebend

      zurücksetzen, wenn nicht

      möglich, registrierte

      Anlandung und

      Verwertung,

Die Verringerung des Beifanges ist in der Küstenfischerei Mecklenburg-Vorpommerns ebenfalls ein ernstes Problem. Sie erfordert intensive Forschungsarbeit hinsichtlich alternativer Fangmethoden und Vermeidungsstrategien.

Registrierte Anlandung nicht überlebensfähigen Beifangs ist erstrebendwert. Dem steht die derzeitige EU-Rechtspraxis der Rückwurfpflicht entgegen.

7.   darf weder marine

       Lebensräume oder

       Ökosysteme wesentlich

       verändern noch die

       Erholung gefährdeter

       Ökosysteme behindern,

Das ist zur Zeit in der regionalen Küstenfischerei kein wesentliches Problem.

 8.   darf nicht regulierend in

       Ökosysteme eingreifen

       (keine Tötung

        fischjagender Tiere,

        keine Düngung, keine

        Besatzmaßnahmen

durch Freisetzung fremder Arten oder

Aufzucht heimischer   Arten)

Aus der Sicht der Küstenfischerei ist Düngung kein Thema.

Die Sinnhaftigkeit von Besatzmaßnahmen ist umstritten,

Die Tötung fischjagender Tiere wird zum Beispiel für den Kormoran sowohl von Fischern als auch Anglern intensiv eingefordert. Hier ist derzeit keine Annäherung der Positionen zu erwarten. Die mögliche natürliche Wiederansiedlung von Robben scheint von der Fischerei akzeptiert zu werden.        

Aus ökologischer Sicht müssten folgende Fragen diskutiert werden:

Ist ein gestörtes Ökosystem im Status quo-Zustand in der Lage sich selbst zu regenerieren?

Wenn ja, wäre dann nicht auch eine Starthilfe gerechtfertigt?

Wenn nein, wäre es nicht sinnvoll zu hinterfragen, welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um die Selbstregeneration zu ermöglichen?

Macht nicht eine Wiederansiedlung ausgerotteter Arten oder vorübergehene Zucht zur Zeit überfischter Arten Sinn, wenn gleichzeitig die Voraussetzungen (z. B. Beseitigung von Querverbauung in Flussläufen) geschaffen werden, dass die Bestände sich danach wieder selbst reproduzieren können.

Besatzmaßnahmen ausschließlich zur Erhöhung der Fangquoten sind unökologisch und stören das ökologische Gleichgewicht. Außerdem sind sie in der Regel kostenaufwendiger als eventuell erforderlich werdende Ausgleichszahlungen für zeitweilige Fangbeschränkungen.

9.   die Weiterverarbeitung

      und Vermarktung muss

      ebenfalls ökologischen

      Ansprüchen genügen.

 realisierbar

 

 

 
 
 


 

 

 

 

 

 
 
 
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