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Welche Kriterien
gelten und wie wird Ihre Einhaltung kontrolliert?
1. Bestandsnutzung
und Bestandsmanagement
Die nachhaltige
Nutzung der Bestände erfordert, die Fangmengen so zu begrenzen, dass
sich die Bestände wieder regenerieren können. Dafür wurden für einige
Arten, wie Dorsch, Hering, Lachs und Sprotten administrativ Fangquoten
festgesetzt. Für andere Arten gelten zeitlich befristete Fangverbote
bzw. ein Fangverbot in den Laichschonbezirken. Die Einhaltung dieser
Regeln wird bereits streng kontrolliert und trotz des hohen
bürokratischen Aufwands von den Fischern sehr ernst genommen.
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Frage |
Garantie
heute |
Garantie
künftig |
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Wie wird
festgestellt, ob ein Fischbestand noch stabil ist? |
Im
Durchschnitt der Jahre relativ konstante Fangmenge, Aussagen von
Fischereibiologen |
Untersuchungen zur Bestandsentwicklung in Form von Stichproben |
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Wie kann
weitgehend garantiert werden, dass keine Jungfische mitgefangen
werden? |
Stellnetze
und Reusen mit entsprechender Maschenweite, EU-Vorgaben,
Kontrollen des Landesamtes für Fischerei |
Fangbuch mit
Angaben zum jeweiligen Fanggerät |
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Wie wird
garantiert, dass genügend geschlechtsreife Fische zur
Reproduktion der Bestände beitragen können? |
Fangverbot
während der Schonzeiten und in ausgewiesenen Laichschongebieten;
Kontrolle der Anlandungen |
Fahrtenbücher, Fangbücher, Kontrollen in den Fanggebieten |
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Welchen
Beitrag leistet die Küstenfischerei zum Bestandsmanagement? |
Respektierung
der vom Landesamt für Fischerei festgelegten Zahl der Netze und
Maschenweiten, Limitierung der zu pachtenden Reusenplätze,
Kontrollen |
Einbringen eigener Vorschläge für ein effektives
Bestandsmanagement |
2. Fischerei
und Ökosystem
Die Fischerei wird in
der Öffentlichkeit häufig dafür kritisiert, dass sie gravierende
negative Auswirkungen auf den Meeresboden, die Bestände unerwünschter
Fischarten, Vögeln und Meeressäugern verursache. Obwohl die Fangmethoden
der Kutter- und Küstenfischer weitgehend als ökosystemverträglich
gelten, ist Beifang auch für Fischer ein echtes Problem, zumal der
Beifang durch Schäden an den Netzen auch Kosten verursacht.
Leider haben die
gegenseitigen Vorwürfe der unterschiedlichen Interessengruppen dazu
geführt, dass jede Seite mit Argumenten aufwartet, die auf
unzureichendem Datenmaterial basiert. Voraussetzung für die
Konfliktminimierung und die Erarbeitung von Lösungswegen ist deshalb
eine über einen längeren Zeitraum zu erstellende Datengrundlage.
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Frage |
Garantie
heute |
Garantie
künftig |
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Welche
Maßnahmen werden getroffen, um nicht erwünschte Beifänge
möglichst zu vermeiden |
hier bestehen
Informationsdefizite |
aktive Unterstützung der Datenerfassung zu Art und Umfang
unerwünschten Beifangs,
Umsetzung der aus den erhobenen Daten abgeleiteten Maßnahmen
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Wie wird der
Beifang von nicht erwünschten Arten reduziert? |
auf den
Wanderzyklus der Fische abgestimmte Wahl der Fangtechniken -
Kontrolle über Fahrtenbücher und Stichproben |
auf den
Wanderzyklus der Fische abgestimmte Wahl der Fangtechniken -
Kontrolle über Fahrtenbücher und Stichproben |
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Anpassung der
Maschenweiten an die Zielart nach Vorgaben des Landesamtes für
Fischerei |
Anpassung der
Maschenweiten an die Zielart nach Vorgaben des Landesamtes für
Fischerei |
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Einhaltung eines Rückwurfverbotes und Durchsetzung eines
Verwertungsgebotes |
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Wie wird der
Beifang von Meeressäugern reduziert? |
durch aktive
Vergrämungsmittel oder andere Vermeidungs-strategien, |
durch
verbesserte
aktive Vergrämungs-mittel
oder bessere Vermeidungsstrategien, |
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Meidung von
Gebieten mit hohen Aufenthaltsdichten |
Meidung von
Gebieten mit hohen Aufenthaltsdichten |
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Wie wird der
Beifang von Vögeln reduziert? |
Durch
periodischen Fangplatzwechsel |
Durch
periodischen Fangplatzwechsel |
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Meidung von
Gebieten mit hohen Aufenthaltsdichten |
Meidung von
Gebieten mit hohen Aufenthaltsdichten |
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Suche nach geeigneten Vergrämungsmethoden |
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Wie wird die
Beeinträchtigung der Meeresböden vermieden? |
keine
Befischung von Hartsubstraten mit aktivem Fanggerät |
keine
Befischung von Hartsubstraten mit aktivem Fanggerät |
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Einsatz von
passivem Fanggerät |
Einsatz von
passivem Fanggerät |
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bei aktivem
Fanggerät Nachweis der Unbedenk lichkeit |
bei aktivem
Fanggerät Nachweis der Unbedenklichkeit |
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aktive
Fangmethoden nur dort, wo sie keine Beeinträchtigungen des
Ökosystems verursachen |
aktive
Fangmethoden nur dort, wo sie keine Beeinträchtigungen des
Ökosystems verursachen |
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Verbot
aktiver Fangmethoden in den Boddengewässern (Kontrollen über
Logbücher |
Verbot
aktiver Fangmethoden in den Boddengewässern – Kontrollen über
Logbücher mit GPS
Positionsbestimmung |
3. Garantie der
Herkunft
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Wie wird
sicher gestellt, dass kein Fisch aus anderen Fanggebieten unter
dem Siegel verkauft wird? |
noch nicht
gewährleistet,
aber:
Verpflichtungserklärung und Anlandekontrollen
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Der Fischer hat seinen Sitz in Mecklenburg-
Vorpommern
Anlandekontrollen mit Bestätigung der Herkunft |
4. Frische
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Wie wird die
Frische garantiert? |
bisher nur
durch Augenschein und Geruch |
Herkunftsangabe mit Fangzeit und Fangort
bei verarbeitem Fisch zusätzlich Anlieferungs- und
Verarbeitungstag |
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Wie erkennt man frischen Fisch?
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am angenehmen, niemals starken Geruch nach Fisch,
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an immer klaren unverschleierten Augen,
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an nie trockener oder schleimiger, jedoch glatter glänzender Oberfläche mit
immer festen Schuppen
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am festen Fleisch (ein waagerecht gehaltener Fisch bleibt im
wesentlichen steif. Er wirkt niemals schlaff)
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an roten Kiemen mit noch deutlich erkennbaren Kiemenblättchen
Die etwas teureren Fische aus der Langleinenfischerei sind
besonders hochwertig. Sie sind an der Verletzung durch den Haken
erkennbar, weisen ansonsten äußerlich keinerlei Verletzungen
auf. |
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