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Was verbirgt sich hinter
diesem LOGO?
Der Marine Stewardship Council (MSC)
wurde 1997 auf Initiative des WWF und des Lebensmittelkonzerns
Unilever als unabhängige gemeinnützige und nichtstaatliche
Organisation gegründet. Sie zertfiziert nach einheitlichen
Umweltstandards verschiedene regionale Fischereien, die danach ihre
Produkte unter diesem Warenzeichen vermarkten dürfen.
Die Einhaltung welcher
Kriterien erfordert die MSC-Zertifizierung?
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Der
Fischfang darf nicht zur Überfischung führen. Bei erschöpften
Fischbeständen muss die Fischerei so gestaltet werden, dass sie
nachweisbar zur Erholung führt.
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Der
Fischfang muss den Erhalt des Ökosystems unterstützen, auf dem er
beruht.
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Der
Fischfang muss Bestandteil eines effektiven Verwaltungssystems
sein und die Einhaltung der Kriterien 1 und 2 garantieren.
(Beispiel: Vorschrift schonender Fangmethoden unter Schaffung
wirtschaftlicher und sozialer Anreize für die bestandserhaltende
Fischerei) .

Welche Ziele verfolgt das
Regionalsiegel?
Stärkere
Betonung des Nachhaltigkeitsprinzips “Regionalität
1.
Jederzeit fangfrische Vermarktung,
2. sorgfältige
Führung eines
Logbuches bzw. Fangbuches und gegebenenfalls
seine Bereitstellung für
innerverbandliche Kontrollen bzw. eine wissen-
schaftliche Aufbereitung der Daten,
3. Reduzierung
des Beifangs von Nichtzielarten, Meeressäugern und Vögeln
durch den Einsatz schonender
Fangtechniken und
Vorsorgemaßnahmen
entsprechend dem besten Stand
der Technik,
4. nur
Einsatz von Fanggeräten, die das Ökosystem des Meeresbodens im
jeweiligen Fangrevier nicht beeinträchtigen,
5.
Unterstützung und zeitnahe
Umsetzung aus wissenschaftlichen
Erkenntnissen
abgeleiteter Maßnahmen
zur
Bestandsregulierung
im
Ökosystem.
Welche Übereinstimmungen
bestehen hinsichtlich der Ziele von MSC und dem Regionalsiegel?
Sie stimmen in vollem Umfang
überein
Welche Unterschiede
bestehen?
1. in der Organisationsform?
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unabhängige externe
Kontrollinstanz mit Interessenschwerpunkt beim Vermarkter |
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interne
Kontrollinstanz in einem Fischereiverband (Organisationsform in
Anlehnung an die der ökologisch orientierter Anbauverbände der Landwirtschaft) Der Interessenschwerpunkt liegt beim Erzeuger. |
2.
Was wird zertifiziert?
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fischartbezogen, kleine und große regionale Fischereien
(z. B. Themse-Hering, Alaska-Seelachs) |
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ganzheitliche auf die Fangmethoden
bezogene regionale Küstenfischerei |
3. Mitgliedschaft
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keine –
Das Zertifikat wird vom unabhängigen MSC für die Dauer von
fünf Jahren erteilt und muss dann erneut beantragt werden.
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Verbandsmitglieder können Fischer, Verarbeiter, Händler, Fischgastronomen
und Förderer sein. – Das Mitglied darf das Siegel so
lange führen, so lange es die Bedingungen für seine
Erteilung einhält und sich der verbandsinternen Kontrolle
unterwirft. |
Könnte eine Fischerei
sowohl regional als auch durch MSC zertifiziert werden?
Ja!:
Das wäre z.
B. der Fall, wenn die Ostsee-Heringsfischerei durch MSC und
gleichzeitig die regionale Küstenfischerei unabhängig von der
Fischart zertifiziert würde. Das würde in der Praxis lediglich
bedeuten, dass Ostseehering mit beiden Siegeln ausgezeichnet
werden dürfte. Zur Zeit dürfte wegen der geringen Fangmengen und
der Bestandsituation keine andere Fischart für eine
MSC-Zertifizierung in Frage kommen.
Verpflichtungen der regionalen Händler beim Regionalsiegel:
Der aus
zertifizierten Fang stammende Fisch und die daraus verarbeiteten
Produkte werden vom zugekauften Fisch werblich und preislich
herausgehoben vermarktet.
Verpflichtung der regionalen
Verarbeiter beim Regionalsiegel:
Nur der aus
zertifiziertem Fang stammene Fisch wird mit dem Regionalsiegel
ausgezeichnet und damit von den Produkten aus Zukäufen
unterschieden.
Verpflichtung der
Fischgastronomen beim Regionalsiegel:
Nur der aus
zertifiziertem Fang stammende Fisch darf unter Verwendung des
Siegels beworben werden. Das bedeutet konkret, dass der Gastronom,
der Mitglied im Verband ist, das Siegel zwar in seiner Firmenwerbung
verwenden darf, jedoch darüber hinaus verpflichtet ist, die aus
zertifiziertem Fisch hergestellten Gerichte gesondert hervorzuheben.
Das trifft z. B. auch dann zu, wenn etwa das angebotene
Zandergericht wegen Lieferengpässen sowohl aus zertifiziertem Zander
als auch zugekauftem Zander hergestellt werden muss. |