18.04.2024   Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt über die Klagen von DUH und NABU in der Hauptsache

Umwelt- und Klimazerstörung durch Bau und Betrieb der Ostseeanbindungsleitung (OAL) für das LNG-Terminal Rügen

LNG-Schiff beim Einlaufen in Mukran  Foto: NABU
LNG-Schiff beim Einlaufen in Mukran Foto: NABU
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Am 18. April 2024 findet die Hauptsacheverhandlung der Klagen der Deutschen Umwelthilfe und des NABU gegen den Planfeststellungsbeschluss des ersten Seeabschnitts der Ostseeanbindungsleitung (OAL 1) vom 21. August 2023 und die beiden Planänderungsbeschlüsse aus 2024 statt. Da das LNG-Beschleunigungsgesetz regelt, dass alle Verfahren sofort vor dem obersten Gericht verhandelt werden und somit der Zug durch die Instanzen ausfällt,
werden die Klagen am 18. April 2024 vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt.



Energos Power, das 1. LNG-Terminal in Mukran Foto: NABU
Energos Power, das 1. LNG-Terminal in Mukran Foto: NABU

LNG-Pipeline bei Rügen: Umweltverbände hoffen auf das Bundesverwaltungsgericht . In: Legal Tribune Online, 16.04.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54345/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

 

13,5 Milliarden Kubikmeter Erdgas sollen über das LNG-Terminal vor Rügen bald jährlich in das deutsche Netz eingespeist werden. Umweltverbände wollen das nicht hinnehmen. Am Donnerstag verhandelt das BVerwG.

 

Im Hafen Mukran sollen künftig zwei sogenannte Regasifizierungsschiffe (Floating Storage and Regasification Units - FSRUs) an das bestehende Gasfernleitungsnetz angebunden werden und damit Flüssigerdgas (LNG) aufnehmen, umwandeln und über eine 50 Kilometer lange Pipeline in der Ostsee zum Einspeisepunkt in Lubmin leiten.

Hiergegen klagen zwei Umweltvereinigungen, die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Naturschutzbund (NABU) Mecklenburg-Vorpommern. Konkret greifen sie den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb der Gasversorgungsleitung an. Der Vorwurf der Umweltverbände: Fehlende Umweltverträglichkeitsprüfungen, unzureichende Öffentlichkeits- und Verbändebeteiligungen, Verstöße gegen Vorschriften der Anlagensicherheit, des Wasser-, Artenschutz-, Gebietsschutz- und Biotopschutzrechts sowie Abwägungsfehler des Planfeststellungsbeschlusses. Die Gemeinde Ostseebad Binz, die ebenfalls geklagt hatte (Az. 7 A 10.23), hat ihre Klage zwischenzeitlich zurückgenommen (§ 92 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)).

Am Donnerstag wird nun das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) über die Klagen von DUH und NABU in der Hauptsache verhandeln (Az. 7 A 9.23 und 7 A 11.23).

Eilrechtsschutz hatte keinen Erfolg

Die Kläger waren gegen den Planfeststellungsbeschluss bereits im Wege des Eilrechtsschutzes vorgegangen und wollten einen Baustopp erreichen. Das BVerwG hatte die Anträge jedoch im September vergangenen Jahres abgelehnt und damit den Weiterbau des LNG-Terminals und die Anbindungspipeline gebilligt (Beschl. v. 12.09.2023, Az. 7 VR 4.23 und Beschl. v. 15.09.2023, Az. 7 VR 1.24 und 2.24).

Das Gericht war der Ansicht, dass der Bedarf für die Leitung durch das Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz) gesetzlich festgestellt werde. Unter dem Eindruck des russischen Angriffs auf die Ukraine hatte der Gesetzgeber mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz die Möglichkeit geschaffen, im Sinne der Versorgungssicherheit auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu verzichten.

Deshalb entschieden die Leipziger Richter: Eine Umweltverträglichkeitsprüfung musste nicht durchgeführt werden. Außerdem gehe der Planfeststellungsbeschluss zu Recht davon aus, dass die Gasversorgungskrise in den kommenden Heizperioden fortbestehe. Zuletzt wiesen die Richter auch Einwände der Umweltverbände gegen die technische Sicherheit der Leitung und die umweltfachliche Bewertung der Auswirkungen von Unterwasserschall auf Meeressäuger zurück.

Umweltverbände hoffen nun auf die Hauptsacheentscheidung

Trotz dieser juristischen Niederlagen im Eilrechtsschutz gehen die klagenden Umweltverbände optimistisch in das Hauptverfahren vor dem BVerwG. Es werde nicht einfach, das Gericht zu überzeugen, sagte Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH am Dienstag. Die Frage der Gasmangellage, die für das Projekt entscheidend war, gebe es aber definitiv nicht.

Am 09. April hatte das Staatliche Umweltamt Vorpommern auch den Regelbetrieb des LNG-Terminals genehmigt. Im Hafen von Mukran liegt bereits das Spezialschiff "Energos Power", das seit Anfang März im Probebetrieb läuft. Spätestens am 15. Mai soll der Regelbetrieb beginnen und bis zum Sommer die volle Leistungsfähigkeit erreichen.

Auch gegen diese Genehmigung des Regelbetriebs wollen die beiden Umweltverbände juristisch vorgehen. "Der Schaden für die Umwelt und Natur ist zwar schon durch den Bau entstanden. Aber der Regelbetrieb hätte eine Dauerbelastung durch den immensen Tankerverkehr zur Folge", erläuterte Müller-Kraenner.

Ob das BVerwG bereits am Donnerstag eine Entscheidung fällt, ist noch unklar.

dpa/cho/LTO-Redaktion


Protestaktion gegen LNG am Ostersamstag

 

Die Bürgerinitiative Lebenswertes Rügen und weitere Bürgerinitiativen und Vereine, so auch der NABU Rügen, rufen für Ostersamstag, den 30. März 2024, zu einer Protestaktion im Ostseebad Binz auf. Ab 18 Uhr findet am Binzer Strand (an der Seebrücke) eine Kundgebung gegen den Bau und den geplanten Betrieb des LNG-Terminals in Sassnitz-Mukran statt. Einwohner und Gäste der Insel wollen dabei gemeinsam ein weiteres, deutliches Zeichen gegen das LNG-Terminal und für den Schutz von Lebensraum, Natur, Klima und Menschen entlang der Küste Rügens setzen.


LNG - Umweltverbände schlagen Alarm wegen wachsender ökologischer Schäden und Verfahrensfehlern

Ein Jahr nach erster Ankündigung des LNG-Terminals auf Rügen, Dienstag, 16.01.2024:

 

• Auswertung von BUND M-V, Deutscher Umwelthilfe, NABU M-V und WWF-Büro Ostsee: Ökologische Folgen des geplanten LNG-Terminals vor Rügen werden immer gravierender

• Terminal für Energieversorgung in diesem Winter nicht notwendig, Genehmigungsverfahren intransparent und fehlerhaft

• Umweltverbände fordern Ende des LNG-Vorhabens auf Rügen und Außerkraftsetzung des LNG-Beschleunigungsgesetzes

 

 

Schwerin, 16.1.24: Die Umweltverbände BUND M-V, Deutsche Umwelthilfe (DUH), NABU M-V und das WWF-Büro Ostsee schlagen Alarm, weil durch die Aufnahme des Standortes Mukran in das LNG-Beschleunigungsgesetz und die Zerstückelung des Projekts in zehn einzelne Genehmigungsverfahren wesentliche Umweltvorgaben ausgehebelt werden. Ein heute veröffentlichtes Verbändepapier belegt, dass die ökologischen Folgen des geplanten LNG-Terminals vor Rügen immer gravierender werden, während der Nutzen schwindet. So ist inzwischen klar, dass das Terminal für die Energieversorgung in diesem Winter irrelevant ist. Zudem sind die Genehmigungsverfahren intransparent und fehlerhaft. Die Verbände fordern Bundesminister Habeck und Landesminister Backhaus deswegen auf, das LNG-Vorhaben auf Rügen endgültig zu stoppen und das LNG-Beschleunigungsgesetz mit Blick auf die beruhigte Erdgasversorgungslage außer Kraft zu setzen.

 

Corinna Cwielag, Landesgeschäftsführerin BUND M-V: „Das LNG-Beschleunigungsgesetz hebelt de facto Naturschutz aus, selbst wenn es um Schutzgebiete europäischen Ranges und vom Aussterben bedrohte Arten geht. Die aktuelle Verlängerung der Bauzeitenregelung ist fachlich und politisch ein Skandal. Gerade läuft ein weiteres Schnellverfahren für den Betrieb der zwei Regasifizierungsschiffe im Hafenbecken von Mukran. Deren Betrieb muss mit tausenden Kubikmetern Meerwasser gekühlt werden. Die Dimensionen sind gigantisch: Pro Stunde wird ein Wasserwürfel in der Größe von bis zu zwanzig Einfamilienhäusern angesaugt. Dabei werden große Mengen an Kleinstlebewesen im Ostseewasser angesaugt und gegebenenfalls erhitzt, die u.a. Fischen als Nahrung dienen. Dies soll über viele Jahre erfolgen. Ein angemessener Ausgleich für die Natur ist bisher nicht vorgesehen. Die Landesregierung muss diese Art der beschleunigten Genehmigungspraxis sofort einstellen.“

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH: „Die Missachtung des Meeresschutzes beim LNG-Terminal Rügen ist skandalös. Mit der Genehmigung für Baggerarbeiten an der Anbindungspipeline in der Laichzeit mitten im wichtigsten Laichgebiet der Heringe hat das Bergamt Stralsund den Bogen nun überspannt! Mit unserem Eilantrag beim Bundesverwaltungsgericht haben wir erreicht, dass Gascade die Arbeiten vorläufig gestoppt hat. Das Bergamt, aber auch die Minister Backhaus und Habeck müssen diesen Baustopp nun zum Anlass nehmen, das Projekt neu zu bewerten. Dabei muss endlich auch berücksichtigt werden, dass die Erdgasversorgung auch ohne dieses zerstörerische Projekt gesichert ist.“ 

Dr. Rica Münchberger, Landesgeschäftsführerin NABU M-V: „Das so gefeierte Deutschlandtempo hat bisher nur dazu geführt, Natur zu zerstören. Ohne Not, ohne Bedarf wird die Nutzung fossiler Energieträger auf Jahrzehnte weiter zementiert auf Kosten sensibler Ökosysteme sowie auf Kosten des Klimas und unter Abbau zivilgesellschaftlicher Beteiligungsmöglichkeiten.“

Dr. Finn Viehberg, Leiter WWF-Büro Ostsee: „Die Verlegung der Nord-Stream-Pipelines und der Stromkabel haben die Riffe im Greifswalder Bodden bereits geschädigt. Die aktuellen Baumaßnahmen für die LNG-Pipeline verstärken den Schaden erheblich. Unter Schutz gestellte Tier- und Pflanzenarten leiden konstant unter den Eingriffen. Für jede einzelne Baumaßnahme wurden Ausnahmen von Naturschutzvorgaben genehmigt, ohne eine Umweltverträglichkeitsprüfung, die bei diesen Eingriffen Standard wäre. Als Ergebnis ist nun das Laichgebiet des Herings im Greifswalder Bodden gefährdet, Aale und Störe werden durch nach wie vor andauernde Arbeiten bei ihrer Wanderung durch die Schutzgebiete gestört. Wintervögel kommen in ihren Rastgebieten nicht zur Ruhe und die Seegraswiesen sind durch die Aufwirbelung von Sediment und Nährstoffen bedroht. Landes- und Bundespolitik haben sich Umweltschutz und Klimaschutz auf die Fahne geschrieben und tun stattdessen hier vor unserer Haustür alles, um ihn zu untergraben.“

 

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LNG-Vorhaben auf Rügen stoppen!             Schreiben an Mitglieder des Bundestages

10.01.2024   Die Bürgerinitiative Lebenswertes Rügen hat mit Schreiben vom 10.01.2024 die Situation auf Rügen skizziert und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages aufgefordert, das LNG-Vorhaben auf Rügen zu stoppen und zu beenden. Diese Forderung haben zahlreiche Bürger, Bürgerinitiativen, Vereine, Kommunal- und Landespolitiker, Unternehmer und Akteure aus dem Tourismus-, Umwelt- und Kulturbereich unterzeichnet.

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LNG zerstört:  "Rest in peace, Hering."

Foto: Ruhe in Frieden, Hering. /Fridays for Future/Malte Paschirbe
Foto: Ruhe in Frieden, Hering. /Fridays for Future/Malte Paschirbe

LNG Protestaktion: 01.01.2024, 13.00 Uhr, Seebrücke Binz

 

2024. Der Protest gegen die LNG-Pläne des Bundes, gegen die Genehmigungspraxis der Behörden und gegen LNG-Befürworter im Sassnitzer Rathaus; in der Stadtvertretung und im Fährhafen Mukran geht weiter. Fridays for Future und andere laden uns ein, an der Aktion in Binz teilzunehmen.

 

Die Bauarbeiten für das an der Küste Rügens bei Mukran geplante Flüssigerdgas-(LNG)-Terminal sollen laut einer am 27. Dezember vom Bergamt Stralsund veröffentlichten Bekanntmachung auch während der Herings-Laichzeit im Greifswalder Bodden durchgeführt werden. Die Folgen wären nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich verheerend, denn der Bau im Januar und Februar bedroht die Ostsee-Fischerei.


Foto: Fridays for Future/ Malte Paschirbe
Foto: Fridays for Future/ Malte Paschirbe

dpa/ BZ, Michael Maier, 29.12.2023

Gemäß dem vom Bergamt Stralsund  zwischen den Feiertagen veröffentlichten Zulassungsentwurf darf der Gasnetzbetreiber Gascade auch im Januar und Februar noch im und vor dem Greifswalder Bodden Wiederherstellungsarbeiten am Meeresboden für die Anbindungspipeline des LNG-Terminals vornehmen. Ökologische Einwände des Thünen-Instituts für Ostseefischerei, des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF MV) sowie des Biosphärenreservatsamtes Südost-Rügen wegen möglicher Auswirkungen auf das Laichgeschehen verwarf das Bergamt als unbegründet.

Christopher Zimmermann, Leiter des Thünen-Instituts für Ostseefischerei, hinterlässt den Eindruck, dass das Bergamt von falschen Annahmen ausgeht. Er sagte der dpa, die Heringe seien wegen der höheren Wassertemperaturen bereits direkt eingewandert. Sie sammelten sich nun und warteten darauf, in ihr Laichgebiet zu ziehen. Die Arbeiten müssten daher bis zum Ende der Laichzeit Mitte Mai pausieren. Der Hering stehe ohnehin stark unter Druck und sei wichtig für die Zukunft der Küstenfischerei in der Ostsee.


REGAS-Antrag

Termin für Einwendungen: 11.12.2023

Stellungnahmen der Umweltverbände zum Antrag der REGAs auf Erteilung der  immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

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Deutsche Umwelthilfe
2013-12-11 DUH Terminal Mukran Einwendun
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WWF
20231211_WWF_Stellungnahme_Mukran_Final.
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BUND MV
2023-12-11 MukranLNGTerminal_BUNDMV.pdf
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NABU
2023-12-11 NABU LNG Terminal Mukran Einw
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Hinweise für Einwendungen gegen das LNG-Vorhaben im Fährhafen Mukran (ReGas-Antrag)

Schriftliche oder elektronische Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 28.11.2023 bis 11.12.2023 im StALU Vorpommern in Stralsund, in der Stadtverwaltung Sassnitz oder unter Verwendung per Mail an poststelle@staluvp.mv-regierung.de, bei vollständiger Namens- und Adressangabe, erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung folgt nicht.

Link Unterlagen:   https://www.uvp-verbund.de
Link Pressemitteilung:   https://www.stalu-mv.de/Bekanntmachungen/?id=196632...
Link Empfehlungen:   https://s4434f4a683147eb4.jimcontent.com/download/version/1577287734/module/8054406256/name/Merkblatt%20für%20Einwender.pdf


NABU-Klage gegen LNG-Vorhaben im Greifswalder Bodden

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NABU-LNG-Klagebegruendung 10112023.pdf
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NABU M-V reicht ausführliche Begründung für Klage gegen LNG-Vorhaben ein

10. November 2023 – In einem umfangreichen Schriftsatz hat der NABU seine Klage gegen das LNG-Vorhaben im Greifswalder Bodden vor Rügen ausführlich begründet und fristgerecht beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht. „Wir halten weiter an den bereits vorgetragenen Argumenten fest, dass die mit dem Bau der Anlage verbundenen Umweltzerstörungen in keinem Verhältnis zum Nutzen für die Allgemeinheit stehen“, sagt NABU-Landesgeschäftsführerin Dr. Rica Münchberger. „Insbesondere vor dem Hintergrund, dass keine Gasmangellage besteht und die Gasspeicher gefüllt sind, sehen wir das gesamte LNG-Vorhaben nach wie vor als unnötige naturzerstörende Maßnahme an.“

 



Flagge zeigen - LNG-Protest sichtbar machen!

Protestaktionen Rügen - 04. 11.23, 10:00 Uhr Seebrücke Binz und andere Standorte

Flagge zeigen - LNG-Protest sichtbar machen!

Unter diesem Motto rufen LNG-Gegner Einwohner und Gäste der Insel auf, mit Bannern und Plakaten gegen die LNG-Pläne zu protestieren. Ab 10.00 Uhr findet  an der Seebrücke eine Protestaktion statt. An zahlreichen Standorten wie Rügendamm, Köningsstuhl, Galileo Wissenwelt Prora sowie in Bergen, Sassnitz, Mukran und Binz werden Banner und Plakate angebracht.

Die Deutsche Umwelthilfe gab heute bekannt, dass der Zeitplan für die LNG-Pläne nicht zu halten ist.

Deshalb heißt die Forderung: „Baustopp sofort! Stoppt die LNG-Pläne für Rügen!“


Zur der Aktion rief ein Protestbündnis (BI Lebenswertes Rügen, Klimagerechtigkeit, Fridays For Future u.a.) auf. Einwohner und Gäste von Rügen und Stralsund protestierten gemeinsam mit Vertretern von Greenpeace, dem NABU Rügen, Umweltgruppen und dem Binzer Bürgermeister auf der Seebrücke in Binz. Sie nutzten die Gelegenheit, ins Gespräch zu kommen und Informationen auszutauschen. (Protest-) Drachen und Seifenblasen stiegen in die Lüfte, zu Gitarrenklängen wurde gesungen, eine Sitzblockade mit Sprechchören fand statt, Pläne für Aktionen wurden geschmiedet.